Information

Elektronische
Gesundheitsakte
Elektronischer
Impfpass
Firma ELGA
GmbH
Überlegungen zum Eigentum
personenebzogener Daten
Im
Sinne der demokratischen Bürgerrechte ist es wesentlich,
die Kontrolle über
die eigenen Daten
zu er- und behalten: besonders dann, wenn behauptet wird, Personalia
seien keine Sache i.S.d. ABGB,
daher grundsätzlich nicht als Eigentum der Person anzusehen, also
der "statistischen Exploration" zu öffnen.
Personenbezogene Daten stellen die alphanumerische
Signatur der Identität einer Person
samt deren Haltungen, Handlungen, Vorlieben, auch bezüglich deren
sozialen Umfelds dar.
All die der Person zugeordneten, bzw. von ihr im Laufe des Lebens
produzierten Daten
sind aus Sicht des Immaterialgüterrechts deren immaterielles oder
materielles Eigentum.
Sie unterliegen dem Immaterialgüterrecht ebenso wie
patentierbare Erfindungen, Literatur, Musik, wissen-
schaftliche Erkenntnisse: Lebensdaten wie Geschlecht,
Blutgruppe, Familienstand, Wohnort, Beruf, Ein-
kommen, Hobbies, Freundschaften, Kauf- oder Reisegewohnheiten,
Lektüre... können in der analytischen
Zusammenschau wertvoll sein: Sie geben Auskunft über
das zu erwartende Verhalten einer Person in
deren Umfeld, etwa bezüglich des sozialen, allgemein politischen
und: Wahlverhaltens. Das zu steuern, wird
allerdings zunehmend ein zentrales Thema auch der vom Volk -
auf Zeit, unter Kontrolle - Legitimierten.
Wir befassen wir
uns mit: Angewandte
Psychosomatische
Medizin, Kunst,
Lachen-Weinen,
Rehabilitation
/ Massage,
Supervision,
Tiefenpsychologie
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